AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden im Geschäftsverkehr mit Auftraggebern Verwendung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden:

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer Adelheid Philipp, apLINGUA, (nachfolgend Übersetzerin genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

  1. Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

Im Falle des F ehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Haftung

Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

  1. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  1. Vergütung

(1) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Bei Übersetzungsarbeiten wird der Umfang auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Eine Normzeile hat 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen, gezählt auf der Basis des Programms Textcount. Bei Vereinbarung eines Wortpreises erfolgt die Abrechnung auf Basis der Zählfunktion von Word, Excel oder Powerpoint, je nach dem benutzten Programm für die Übersetzung.

(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen ist keine Mehrwertsteuer fällig. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenen Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Die AGBs für Sprachunterricht für Privatkunden finden Sie hier:

Bedingungen für den Sprachunterricht

(1) Am Anfang des Monats werden die Zahl der Unterrichtsstunden und die Termine für den ganzen Monat, bzw. den ganzen Kurs festgelegt.

(2) Das Honorar für den Monat ist Anfang des Monats bar zu bezahlen, oder ein Kurs von 10 Unterrichtseinheiten sollte im Voraus bar bezahlt oder auf das Konto überwiesen und spätestens zum 3. Unterrichtstermin auf dem Konto eingegangen sein.

(3) Kann ein Unterrichtstermin vom Sprachstudenten nicht wahrgenommen werden, muss der Termin spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, da sonst das Honorar in voller Höhe fällig ist. Der Termin wird innerhalb von sieben Tagen nachgeholt.

(4) Kann ein Unterrichtstermin vom Unterrichtenden nicht wahrgenommen werden, muss der Termin ebenfalls spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt und ein Ersatztermin vereinbart werden.

(5) Die Vereinbarung kann ohne Angabe von Gründen zum Ende des vereinbarten Kurses gekündigt werden.

(6) In jeder zehnten Stunde wird bei Vorauszahlung ein Rabatt von 10 € gewährt, der jedoch in der Kursgebühr für 10 Unterrichtseinheiten schon enthalten ist.

(7) Bei Unterricht in Kleingruppen werden die Unterrichtstermine für einen ganzen Kurs vorher gemeinsam festgelegt. Wenn ein Teilnehmer durch Krankheit an einzelnen Stunden nicht teilnehmen kann, kann das Unterrichtshonorar nicht zurückerstattet werden.